Verspätungszuschlag auch bei verspäteter Gewinnfeststellungserklärung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. März 2026 (IV R 29/23) klargestellt: Wird eine Gewinnfeststellungserklärung verspätet abgegeben, ist der Verspätungszuschlag grundsätzlich zwingend festzusetzen. Das gilt auch dann, wenn in der Gewinnfeststellungserklärung selbst keine Steuer festzusetzen ist und die Einkommensteuer der Beteiligten aufgrund bereits geleisteter Vorauszahlungen nicht zu einer Nachzahlung führt. Die für Einkommensteuererklärungen […]