Betriebskostenabrechnungen mit Mietern können auch einkommensteuerrelevant sein!

Verstärkt stellen die Finanzämter die Frage: werden auch alle umlagefähigen Kosten von Immobilien auch an die Mieter abgerechnet? Um dies noch besser durch das Finanzamt überwachen zu können, müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2023 sowohl die von Mietern vereinnahmten Betriebskostenzahlungen in der Steuererklärung weiter aufgegliedert werden, wie auch die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten […]