Aktuell sind Verfügungen ergangen, dass in Bayern von der Rückforderung abgesehen wird, wenn die Rückzahlung zu Existenzproblemen führt. Auch für die NRW gezahlte Soforthilfe sind verschiedene Urteile ergangen, dass eine Rückzahlung nicht zu erfolgen hat. Die Auszahlungsbedingungen in den verschiedenen Bundesländern waren oft unterschiedlich und haben sich zudem im Förderzeitraum teilweise auch geändert, so dass diese Regelungen nicht automatisch auf andere Bundesländer überleitbar sind.