Am Beispiel von Immobilien hat der BFH zuletzt entschieden, dass im Vermächtniswege Inlandsimmobilien erbschaftsteuerfrei übertragen werden können, wenn der Erblasser ein Ausländer oder länger im Ausland lebender Deutscher ist und der Vermächtnisnehmer ebenfalls im Ausland sitzt. Nicht funktionieren soll dies im Erb- statt dem Vermächtnisfall.