Auch mit dem am 30.3.2023 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.11.2022 wurde die Höhe des Säumnizuschlags von 1% pro Monat als Verfassungsgemäß beurteilt.
Auch mit dem am 30.3.2023 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.11.2022 wurde die Höhe des Säumnizuschlags von 1% pro Monat als Verfassungsgemäß beurteilt.