Höhe des Säumniszuschlags weiterhin verfassungsgemäß

Auch mit dem am 30.3.2023 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.11.2022 wurde die Höhe des Säumnizuschlags von 1% pro Monat als Verfassungsgemäß beurteilt.

Share the Post:

Sie erreichen uns auch immer online.

Wir sind digitale DATEV-Kanzlei