„Gesellschaftsregister“

Nachdem zuletzt alle Gesellschafter von Gesellschaften mit den Neuregelungen zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz konfrontiert waren, steht nun das nächste Register vor der Tür. Ab dem Jahr 2024 wird durch das Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) ein sog. Gesellschaftsregister eingeführt, welches für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) relevant wird, wenn diese am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen. So wird z.B. eine Eintragung eine GbR dann notwendig, wenn eine GbR im Grundbuch eingetragen ist oder werden soll. Wir halten Sie bzgl. der Neuregelungen rechtzeitig auf dem Laufenden.

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