Nach übereinstimmenden aktuellen Pressemitteilungen, hat Bayern für die Abgabe der Grundsteuererklärungen die Frist im Alleingang um drei Monate bis Ende April 2023 verlängert.
Nach übereinstimmenden aktuellen Pressemitteilungen, hat Bayern für die Abgabe der Grundsteuererklärungen die Frist im Alleingang um drei Monate bis Ende April 2023 verlängert.