Auswirkungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Steuerrecht

Der Laie wird vermutlich nicht sofort wissen, warum sich das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) auf das Steuerrecht auswirkt. Bislang gelten steuerliche Verwaltungsakte am dritten Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt und die Einspruchs-/Rechtsbehelfsfristen beginnen zu laufen. Durch das PostModG haben die Postdienstleister jedoch länger Zeit für die Postzustellung, entsprechend gilt ab 2025 der steuerliche Verwaltungsakt erst am 4. Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.

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