Neben den altbekannten notwendigen Merkmalen eines Bewirtungsbelegs ist es für die steuerliche Abziehbarkeit ab dem Jahr 2023 zwingend erforderlich, dass die TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung)-Daten auf der Bewirtungsrechnung aufgedruckt sind.
Neben den altbekannten notwendigen Merkmalen eines Bewirtungsbelegs ist es für die steuerliche Abziehbarkeit ab dem Jahr 2023 zwingend erforderlich, dass die TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung)-Daten auf der Bewirtungsrechnung aufgedruckt sind.