Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden und deren Familien eine attraktive Unterstützung für Urlaub und Erholung zukommen lassen. Bis zu EUR 156 pro Kalenderjahr für den Arbeitnehmer, EUR 104 für den Ehegatten und EUR 52 je Kind dürfen – bei zweckgebundener Verwendung und zeitlichem Zusammenhang mit einer Erholungsmaßnahme – mit 25 % pauschaler Lohnsteuer versteuert werden. Für den Arbeitnehmer bleibt die Zahlung dadurch regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wichtig sind eine saubere Dokumentation, die getrennte Abrechnung und die Prüfung, ob die Leistung freiwillig zusätzlich oder im Rahmen einer zulässigen Gehaltsgestaltung gewährt wird.
Wir unterstützen Sie bei der passenden Gestaltung und der korrekten lohnsteuerlichen Umsetzung.