Steuererklärung 2025: Wichtige Abgabefristen im Blick

Steuererklärung 2025: Wichtige Abgabefristen im Blick

Für viele Steuerpflichtige rückt die erste wichtige Frist näher: Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss ohne steuerliche Beratung grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, muss unter Umständen mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Mandantinnen und Mandanten, die ihre Steuererklärung durch unsere Kanzlei erstellen lassen, profitieren hingegen von der gesetzlichen Fristverlängerung. Für steuerlich beratene Fälle endet die Abgabefrist grundsätzlich erst am 28. Februar 2027 (praktisch am 1. März 2027, da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt).

Damit wir Ihre Steuererklärung rechtzeitig und sorgfältig bearbeiten können, bitten wir Sie, uns Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen. So bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen und eine optimale steuerliche Gestaltung.

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