Die W-IdNr. ist da! Mit Veröffentlichung der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung-WIdV) vom 30.9.2023 im Bundessteuerblatt (BStBl. I 2024, S. 1267) gilt für jedes Unternehmen, welches bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id) hat, diese auch als W-Id, ergänzt um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. Für Unternehmen ohne USt-Id werden die neuen Wirtschafts-Identifikationsnummern ab dem 2. Dezember 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern bekanntgegeben. Weitere Details hierzu regelt § 139c AO.