Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021: aufgrund des weiterhin bestehenden, wiedervereinigungs-bedingten Finanzbedarfs hat der Bundesfinanzhof in seinem am 30.1.2023 veröffentlichten Urteil den Solidaritätszuschlag für weiterhin verfassungsgemäß beurteilt.