Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021: aufgrund des weiterhin bestehenden, wiedervereinigungs-bedingten Finanzbedarfs hat der Bundesfinanzhof in seinem am 30.1.2023 veröffentlichten Urteil den Solidaritätszuschlag für weiterhin verfassungsgemäß beurteilt.

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