Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen zur Grundsteuer: Aktuell sind bereits verschiedene Verfahren bei Finanzgerichten anhängig, welche die Verfassungsmäßigkeit auch der Neuregelungen zur Grundsteuer in Frage stellen. Aktuell empfehlen wir daher, gegen alle eingehenden Bescheide betr. der neuen Grundsteuer vorsorglich Einspruch einzulegen.