Alleine die Nutzungsmöglichkeit einer betrieblichen Immobilie stellt noch keine vGA dar
Immer wieder beschäftigen sog. „verdeckte Gewinnausschüttungen“ (vGA), also Vorteilszuwendungen von Kapitalgesellschaften in Ihrer Gesellschafter die Finanzgerichte. vGA führen dazu, dass der mit der Vorteilszuwendung zusammenhängende Aufwand bei der Gesellschaft nicht abziehbar ist und vom Gesellschafter hingegen zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 01. Oktober 2024, VIII R 4/21 entschieden, dass alleine die […]