Familienheim: Steuerbefreiung kann auch Garten- und Wegeflächen umfassen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) den Umfang der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG zugunsten von Erben konkretisiert. Maßgeblich ist nicht nur das einzelne Flurstück, auf dem sich das Wohngebäude befindet. Entscheidend ist vielmehr die im Feststellungsbescheid des Belegenheitsfinanzamts ausgewiesene wirtschaftliche Einheit im […]