Stellt die steuerliche Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Gesellschaften bei Immobilienverkauf einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar?
Grundsätzlich können nach deutschem Recht gegründete Gesellschaften die Versteuerung des Gewinns aus dem Verkauf mindestens 6 Jahre im Anlagevermögen gehaltener Immobilien durch Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG verschieben. Soweit eine entsprechende Ersatzinvestition in eine Immobilie erfolgt, sogar sehr viele Jahre. Nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften können dies bei Immobilieninvestitionen in Deutschland nicht und […]