BFH: Auch Verluste durch Untreue können Betriebsausgaben sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (X R 21/23) klargestellt, dass Verluste durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass der Vermögensverlust objektiv dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist. Allein der Umstand, dass der Schaden durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt den Betriebsausgabenabzug nicht aus. Entscheidend […]