Grundsteuer Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit bleibt offen

Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg steht weiterhin auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Grundlage ist das Modell, bei dem insbesondere die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert maßgeblich sind – unabhängig davon, wie das Grundstück tatsächlich genutzt oder bebaut ist. Kritiker sehen darin mögliche Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und bezweifeln, dass die konkrete Leistungsfähigkeit der Eigentümer angemessen berücksichtigt wird.

Der Bundesfinanzhof hat das Landesgrundsteuergesetz im Mai 2026 zwar als verfassungsgemäß bestätigt. Die von einer Verbändeallianz unterstützten Kläger haben jedoch Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die abschließende Entscheidung aus Karlsruhe steht damit noch aus. Bis dahin sollten Eigentümer ihre Bescheide sorgfältig prüfen lassen.

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