# Zwangsversteigerung kann ein Spekulationsgeschäft darstellen

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- Published: 2025-03-10T06:30:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem am 27. Februar 2025 veröffentlichen Urteil
IX R 6/24 entschieden, dass auch die Zwangsversteigerung einer Immobilie, z.B. aufgrund
Privatinsolvenz des Eigentümers, ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des §
23 EStG darstellt und ein sich hierbei ggf. anfallender Gewinn grundsätzlich der
Einkommensteuer unterliegt, wenn zwischen Anschaffung der Immobilie und Zwangsersteigerung
weniger als 10 Jahre liegen.
