# Wegfall der „Spekulationsfrist“ für private Immobilienverkäufe

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- Published: 2026-10-08T08:53:53+00:00
- Author: Florian Saemann

Mögliche Änderungen des § 23 EStG: Steuerpflicht für private Immobilienverkäufe?–
Für private Grundstücksverkäufe könnte sich die steuerliche Behandlung künftig deutlich
ändern. Nach geltendem Recht sind Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im 
Privatvermögen grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf
nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf in der
Regel einkommensteuerfrei. Eine Steuerfreiheit kann außerdem bereits früher greifen,
wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat nun vorgeschlagen, die zehnjährige Veräußerungsfrist
abzuschaffen. Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien wären dann
unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Die bisherige Möglichkeit, durch Zeitablauf Steuerfreiheit zu erreichen, würde damit
entfallen.

Gleichzeitig soll die Regelung zur Eigennutzung neu gefasst werden. Steuerfrei könnten
danach insbesondere Verkäufe bleiben, wenn die Immobilie während des gesamten Zeitraums
selbst bewohnt wurde oder mindestens 36 zusammenhängende Monate der eigenen Wohnnutzung
dienten.

Noch handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Ob und in welcher Form die Änderungen
umgesetzt werden, ist offen. Vorgesehen ist jedoch eine Übergangsregelung, die insbesondere
bei Immobilien mit noch nicht abgelaufener Zehnjahresfrist zu erheblichen steuerlichen
Auswirkungen führen könnte.

Eigentümer vermieteter Immobilien sollten daher prüfen, wann die individuelle Zehnjahresfrist
endet und welche Folgen eine mögliche Gesetzesänderung für geplante Verkäufe und
die bisherige Investitionsplanung hätte.

_Stand: 8. Oktober 2026. Es gilt der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens._
