# Stellt die steuerliche Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Gesellschaften bei Immobilienverkauf einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar?

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- Published: 2024-11-19T14:46:19+00:00
- Author: Florian Saemann

Grundsätzlich können nach deutschem Recht gegründete Gesellschaften die Versteuerung
des Gewinns aus dem Verkauf mindestens 6 Jahre im Anlagevermögen gehaltener Immobilien
durch Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG verschieben. Soweit eine entsprechende
Ersatzinvestition in eine Immobilie erfolgt, sogar sehr viele Jahre. Nach ausländischem
Recht gegründete Gesellschaften können dies bei Immobilieninvestitionen in Deutschland
nicht und können so die Steuerbelastung in Deutschland nicht optimieren. Die Europäische
Kommission hat Deutschland nun deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt,
weil insoweit ein Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in Europa vorliegen kann.
