# Steuerlicher Nachweis von Krankheitskosten bei E-Rezept

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- Published: 2025-02-10T07:00:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Krankheitskosten sind nur dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar,
wenn es sich um zwangsläufige Aufwendungen handelt und die Kosten die sog. einkommensabhängige
zumutbare Belastung übersteigen.

Mit der Zwangsläufigkeit sind medizinisch notwendige Kosten verknüpft, so dass z.
B. nicht alle in der Apotheke gekauften Medikamente abgezogen werden können, sondern
nur ärztlich verordnete Medikamente. Bisher konnte dies recht einfach anhand des
auf den Steuerpflichtigen ausgestellten Rezepts erfolgen. Durch die Einführung des
sog. E-Rezepts ist dies in der bisherigen Form nicht mehr möglich. Daher ist auf
dem Kassenbeleg der Apotheke nunmehr nach dem BMF-Schreiben vom 26.11.2024 u.a. 
der Name des „Patienten“ und die Art des zugrundeliegenden Rezepts anzugeben.
