# Spekulationsfrist bleibt bestehen: Was Immobilieneigentümer wissen sollten

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- Published: 2026-10-16T15:47:31+00:00
- Author: Florian Saemann

Wer eine Immobilie nach mehr als zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Gewinn weiterhin
keine Einkommensteuer. Daran ändert sich vorerst nichts. Der Bundesrat hat in seiner
Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 16. Oktober 2026 keine Abschaffung
der Zehnjahresfrist gefordert.

**Was am 8. und 16. Oktober 2026 entschieden wurde**

Am 8. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen abgelehnt, der die steuerfreie Veräußerung nicht selbst genutzter Immobilien
nach zehn Jahren beenden sollte. Für den Entwurf stimmten 131 Abgeordnete, dagegen
446. Am 16. Oktober hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz
2027 beschlossen. Sie enthält Punkte zu Sonntags- und Feiertagszuschlägen sowie 
zur Besteuerung von Rechenzentren, aber keine Änderung von § 23 EStG.

**Was heute gilt**

Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten
Immobilie steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre 
liegen. Innerhalb der Frist bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im
Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde. Bei
vermieteten Objekten mindern Abschreibungen die Anschaffungskosten und erhöhen damit
den steuerpflichtigen Gewinn.

**Was weiter passieren kann**

Die Stellungnahme des Bundesrates ist für die Bundesregierung nicht bindend. Das
Gesetzgebungsverfahren geht weiter, und der Bundestag entscheidet über den Entwurf.
Wir beobachten das Verfahren und informieren Sie, sobald sich die Rechtslage ändert.

**Unsere Empfehlung**

Planen Sie einen Verkauf nicht allein nach dem Kalender. Berücksichtigen Sie die
Steuerfrist, das Ende der Zinsbindung, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung
und Ihre persönliche Steuersituation. Wir rechnen gern Ihren Einzelfall durch.

_Stand: 16. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt
keine Beratung im Einzelfall._
