# Privatleute müssen Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis widersprechen

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- Published: 2025-02-17T07:00:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Erhalten Privatleute aufgrund Vereinbarung eine Gutschrift von einem Unternehmen
und ist in dieser Gutschrift Umsatzsteuer ausgewiesen, müssen die Empfänger der 
Gutschrift dieser nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG unverzüglich widersprechen. Ansonsten
schulden Sie diese Steuer dem Finanzamt gegenüber. Aber wichtig: nicht jeder umgangssprachlich
als Gutschrift bezeichneter Beleg ist auch tatsächlich eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen
Sinne. Gerade wenn z.B. aufgrund Rückgabe von Artikeln o.ä. eine zuvor gestellte
Rechnung rückgängig gemacht wird, handelt es sich hier nicht um eine Gutschrift 
i.e.S., sondern formal um eine „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“, für die
nach Abschnitt 14c.1 Abs. 3 Satz 3 UStAE ein Widerspruch nicht notwendig ist.
