# Pauschalversteuerung nach § 37b EStG führt nur bei zeitnaher Durchführung zur sozialversicherungsrechtlichen Begünstigung

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- Published: 2024-06-03T07:58:38+00:00
- Author: Florian Saemann

Grundsätzlich sind pauschalversteuerte Bezüge (z.B. für Firmenveranstaltungen) nur
dann sozialversicherungsrechtlich begünstigt, wenn die Pauschalversteuerung zeitnah
zum Entstehen der Bezüge tatsächlich durchgeführt wird. Dies hat das Bundessozialgericht
am 23.4.2024 entschieden. Im Urteilsfall ging es um eine Firmenveranstaltung im 
September eines Jahres, für welche die Pauschalversteuerung erst im März des Folgejahres
erfolgte. Spätestens ab Ende Februar des Folgejahres sind die Abrechnungen des Vorjahres
sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich nicht mehr änderbar, so dass
auch eine Pauschalversteuerung nicht mehr rückwirkend möglich ist und entsprechend
auch die sozialversicherungsrechtliche Begünstigung nicht mehr erlangt werden kann.
