# Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke soll gesetzlich geregelt werden

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- Published: 2026-07-08T15:12:26+00:00
- Author: Florian Saemann

Es ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 in § 6f EStG vorgesehen, die Kaufpreisaufteilung
gesetzlich zu regeln.  Danach soll die im Kaufvertrag getroffene Regelung gelten,
soweit diese nicht die realen Wertverhältnisse verfehlt. Eine hiervon abweichende
Aufteilung (oder im Falle der nicht vertraglich geregelten Aufteilung) ist entweder
nach den Berechnungsschemen der Finanzverwaltung vorzunehmen oder durch Gutachten
eines amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachzuweisen, wobei Voraussetzung
die persönliche Vorortbesichtigung der Immobilie durch den Gutachter ist (Gutachten
vom Schreibtisch aus sind dann nicht mehr zulässig für diese Zwecke).
