# Im Mietvertrag fehlerhaft ausgewiesene Umsatzsteuer – Folgen bei Grundstücksverkauf

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- Published: 2025-03-04T09:24:42+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem am 27.2.2025 veröffentlichten Urteil
V R 16/22 mit im Mietvertrag/Dauermietrechnung durch den Grundstücksverkäufer fehlerhaft
ausgewiesener Umsatzsteuer auf Mieten beschäftigt. Solange eine Anpassung des Mietvertrags/
der Dauermietrechnung durch den Erwerber nicht erfolgt, ist der fehlerhafte Ausweis
aus der laufenden Miete danach § 14c UStG nicht dem Erwerber anzulasten. Leider 
hat der BFH die Frage offen gelassen, ob nach § 75 AO eine Haftung für Steuern des
Veräußerers beim Erwerber entstehen kann.
