# Gemeinschaftskonto – Hinterziehen Sie Steuern?

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- Published: 2024-05-27T08:00:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Gerne übersehen: haben Ehegatten, Gemeinschaften o.ä. ein Gemeinschaftskonto, kann
dies steuerlich kritisch sein. Verdienen z.B. beide Ehegatten unterschiedlich viel,
stellt die Hälfte des übersteigenden Verdienstes eine Schenkung dar (weil mit Zufluss
auf dem Gemeinschaftskonto ja der geringer Verdienende ebenfalls Zugriff auf das
Geld hat). Wird dann vom Kontoguthaben z.B. ein Auto gekauft, welches in das Eigentum
des geringer Verdienden geht, steigt die Schenkung weiter. Addieren sich die so 
ergebenden Schenkungen bei Verheirateten auf mehr als EUR 500.000 in 10 Jahren bzw.
bei Unverheirateten auf mehr als EUR 20.000 in 10 Jahren, kann insoweit bereits 
eine Steuerhinterziehung vorliegen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
