# Saemann & Team

Steuerberatungsgesellschaft mbH

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## Abfindung: Mehr als eine Steuerfrage

- Link: https://saemann-team.de/abfindung-mehr-als-eine-steuerfrage
- Published: 2026-09-27T06:01:12+00:00
- Author: Florian Saemann

Ein Abfindungsangebot kann finanziell vieles verändern – und wirft oft mehr Fragen
auf als zunächst erwartet.

Neben der steuerlichen Behandlung, etwa der möglichen Anwendung der Fünftelregelung
und dem passenden Auszahlungszeitpunkt, sollten auch steuermindernde Aufwendungen
und die Veranlagung bei Ehepaaren geprüft werden. Je nach persönlicher Situation
können zudem mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld oder Elterngeld eine Rolle
spielen.Ebenso wichtig ist der Blick nach vorn: Wie soll es beruflich und finanziell
weitergehen? Was bedeutet die Veränderung für Altersvorsorge, Rentenverlauf und 
die eigene Lebensplanung? Auch Immobilien, Vollmachten und die familiäre Vermögensnachfolge
können jetzt sinnvollerweise mitgedacht werden.

Wir betrachten Ihre Abfindung deshalb nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit
Ihrer persönlichen und familiären Situation. Vereinbaren Sie frühzeitig ein Beratungsgespräch–
damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen, bevor wichtige Entscheidungen getroffen sind.

## BFH: Auch Verluste durch Untreue können Betriebsausgaben sein

- Link: https://saemann-team.de/bfh-auch-verluste-durch-untreue-koennen-betriebsausgaben-sein
- Published: 2026-09-21T07:51:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (X R 21/23) klargestellt,
dass Verluste durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue grundsätzlich als Betriebsausgaben
berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass der Vermögensverlust objektiv
dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist.

Allein der Umstand, dass der Schaden durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt
den Betriebsausgabenabzug nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine sorgfältige 
Gesamtbetrachtung: Hätte auch ein fremder Mitarbeiter unter vergleichbaren Umständen
den Schaden verursachen können? Welche betrieblichen Kontrollmechanismen bestanden?
Und war das Geld nachweisbar betrieblichen Zwecken gewidmet?

Im konkreten Fall verwies der BFH das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung an das
Finanzgericht zurück. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer nachvollziehbaren
Dokumentation und angemessener interner Kontrollen – insbesondere bei hohen Barzahlungen.

## BFH stärkt Vermächtnisnehmer bei Erbschaftsteuer

- Link: https://saemann-team.de/bfh-staerkt-vermaechtnisnehmer-bei-erbschaftsteuer
- Published: 2026-09-14T09:08:50+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 entschieden, dass auch Vermächtnisnehmer
die volle Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG geltend machen
können.

Die Pauschale steht dem einzigen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber
in voller Höhe zu – selbst dann, wenn weitere Erben im Ausland leben und deren Erwerb
nicht der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Eine anteilige Kürzung ist nicht
zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich nur geringe oder gar keine 
entsprechenden Kosten angefallen sind.

Die Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit für Vermächtnisnehmer und verhindert,
dass Teile der gesetzlich vorgesehenen Pauschale ungenutzt verfallen.

## Wohnmobil als Zweitunterkunft bei doppelter Haushaltsführung?

- Link: https://saemann-team.de/wohnmobil-als-zweitunterkunft-bei-doppelter-haushaltsfuehrung
- Published: 2026-09-08T10:05:45+00:00
- Author: Florian Saemann

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17. September 2025 (Az. 4
K 221/25) entschieden, dass ein Wohnmobil, das unter der Woche am Beschäftigungsort
abgestellt und regelmäßig für die Familienheimfahrten genutzt wird, keinen doppelten
Haushalt begründet.

Ein Arbeitnehmer hatte die zeitanteilige Abschreibung für sein Wohnmobil, Verpflegungsmehraufwendungen,
Kosten für Einrichtungsgegenstände sowie 17 wöchentliche Familienheimfahrten als
Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht. Das Gericht
stellte zwar klar, dass ein Wohnmobil grundsätzlich als Unterkunft am Beschäftigungsort
geeignet sein kann. Wird es jedoch regelmäßig zwischen Beschäftigungsort und Familienwohnsitz
bewegt, fehlt es an der erforderlichen dauerhaften Bindung der Zweitunterkunft an
den Beschäftigungsort. Die Kosten des Wohnmobils konnten daher nicht als Aufwendungen
für eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden.

Anerkannt wurden lediglich die wöchentlichen Fahrten mit dem Wohnmobil als Fahrten
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. 
Die Entscheidung zeigt: Für die steuerliche Anerkennung kommt es nicht allein auf
die Ausstattung des Wohnmobils, sondern maßgeblich auf dessen tatsächliche Nutzung
und die dauerhafte Zuordnung zum Beschäftigungsort an.

## Erstattung der Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg verzögert sich

- Link: https://saemann-team.de/erstattung-der-corona-soforthilfe-in-baden-wuerttemberg-verzoegert-sich
- Published: 2026-09-01T06:09:20+00:00
- Author: Florian Saemann

Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die bis einschließlich 7. April
2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, diese später aber zurückzahlen mussten,
haben aufgrund der Rechtsprechung ggf. einen Anspruch, die zurückgezahlten Beträge
erstattet zu bekommen.

Das Antragsverfahren hierfür startet voraussichtlich erst 2027. Nach dem Start soll
ein Antragszeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen.

Betroffene sollten bereits jetzt ihre Bewilligungs- und Rückforderungsbescheide,
Nachweise über die Rückzahlung sowie den Schriftverkehr mit der L-Bank zusammentragen.
Über den Beginn des Verfahrens werden das Wirtschaftsministerium und die L-Bank 
gesondert informieren.

## Grundsteuer Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit bleibt offen

- Link: https://saemann-team.de/grundsteuer-baden-wuerttemberg-verfassungsmaessigkeit-bleibt-offen
- Published: 2026-09-01T06:00:30+00:00
- Author: Florian Saemann

Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg steht weiterhin auf dem verfassungsrechtlichen
Prüfstand. Grundlage ist das Modell, bei dem insbesondere die Grundstücksfläche 
und der Bodenrichtwert maßgeblich sind – unabhängig davon, wie das Grundstück tatsächlich
genutzt oder bebaut ist. Kritiker sehen darin mögliche Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz
und bezweifeln, dass die konkrete Leistungsfähigkeit der Eigentümer angemessen berücksichtigt
wird.

Der Bundesfinanzhof hat das Landesgrundsteuergesetz im Mai 2026 zwar als verfassungsgemäß
bestätigt. Die von einer Verbändeallianz unterstützten Kläger haben jedoch Verfassungsbeschwerden
beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die abschließende Entscheidung aus Karlsruhe
steht damit noch aus. Bis dahin sollten Eigentümer ihre Bescheide sorgfältig prüfen
lassen.

## Familienheim: Steuerbefreiung kann auch Garten- und Wegeflächen umfassen

- Link: https://saemann-team.de/familienheim-steuerbefreiung-kann-auch-garten-und-wegeflaechen-umfassen
- Published: 2026-08-18T06:59:38+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) den Umfang 
der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG zugunsten
von Erben konkretisiert.

Maßgeblich ist nicht nur das einzelne Flurstück, auf dem sich das Wohngebäude befindet.
Entscheidend ist vielmehr die im Feststellungsbescheid des Belegenheitsfinanzamts
ausgewiesene wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes. Dazu können
auch mit dem Familienheim gemeinsam genutzte Garten- oder Wegeflächen gehören.

Im entschiedenen Fall erhöhte sich dadurch der steuerlich begünstigte Wert des Familienheims
auf rund EUR 1,17 Mio.. Die Begrenzung der Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von
200 m² bleibt jedoch bestehen. Ebenso gilt weiterhin: Wird das Familienheim innerhalb
von zehn Jahren nicht mehr selbst zu Wohnzwecken genutzt oder werden begünstigte
Teilflächen veräußert, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen.

## Verspätungszuschlag auch bei verspäteter Gewinnfeststellungserklärung

- Link: https://saemann-team.de/verspaetungszuschlag-auch-bei-verspaeteter-gewinnfeststellungserklaerung
- Published: 2026-08-14T07:06:48+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. März 2026 (IV R 29/23) klargestellt:
Wird eine Gewinnfeststellungserklärung verspätet abgegeben, ist der Verspätungszuschlag
grundsätzlich zwingend festzusetzen. Das gilt auch dann, wenn in der Gewinnfeststellungserklärung
selbst keine Steuer festzusetzen ist und die Einkommensteuer der Beteiligten aufgrund
bereits geleisteter Vorauszahlungen nicht zu einer Nachzahlung führt.

Die für Einkommensteuererklärungen geltende Ausnahme, nach der bei ausreichenden
Vorauszahlungen grundsätzlich kein verpflichtender Verspätungszuschlag entsteht,
greift bei Gewinnfeststellungserklärungen nicht. Maßgeblich ist vielmehr die positive
Summe der festgestellten Einkünfte. Der Verspätungszuschlag wird pauschal für jeden
angefangenen Verspätungsmonat berechnet.

Für Personengesellschaften und ihre Beteiligten bedeutet dies: Die fristgerechte
Abgabe der Gewinnfeststellungserklärung bleibt entscheidend – unabhängig davon, 
ob auf Ebene der Gesellschafter eine Einkommensteuernachzahlung entsteht. Eine behördliche
Fristverlängerung kann die zwingende Festsetzung verhindern.

## Erholungsbeihilfe: steuerbegünstigtes Extra für die Urlaubszeit

- Link: https://saemann-team.de/erholungsbeihilfe-steuerbeguenstigtes-extra-fuer-die-urlaubszeit
- Published: 2026-08-08T18:21:45+00:00
- Author: Florian Saemann

Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden und deren Familien
eine attraktive Unterstützung für Urlaub und Erholung zukommen lassen. Bis zu EUR**
156 pro Kalenderjahr für den Arbeitnehmer**, EUR **104 für den Ehegatten** und EUR**
52 je Kind** dürfen – bei zweckgebundener Verwendung und zeitlichem Zusammenhang
mit einer Erholungsmaßnahme – mit **25 % pauschaler Lohnsteuer** versteuert werden.
Für den Arbeitnehmer bleibt die Zahlung dadurch regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtig sind eine saubere Dokumentation, die getrennte Abrechnung und die Prüfung,
ob die Leistung freiwillig zusätzlich oder im Rahmen einer zulässigen Gehaltsgestaltung
gewährt wird.

**Wir unterstützen Sie bei der passenden Gestaltung und der korrekten lohnsteuerlichen
Umsetzung.**

## Digitale Datev Kanzlei 2026

- Link: https://saemann-team.de/digitale-datev-kanzlei-2026
- Published: 2026-07-31T13:56:39+00:00
- Author: Florian Saemann

Wir freuen uns, dass wir von der Datev auch in 2026 – und damit zum vierten Mal 
in Folge – mit dem Label Digitale Datev Kanzlei 2026 ausgezeichnet wurden. Dies 
bestätigt unsere Anstrengungen im Bereich der Digitalisierung, welche uns helfen,
die von Jahr zu Jahr strengeren Vorgaben für die Verleihung des Labels zu erreichen.
Ein großer Dank gilt unseren Mandanten und Mitarbeitern, die uns auf diesem Weg 
unterstützen.
