# Fahrtkostenerstattung an Großeltern für Kinderbetreuung steuerlich abziehbar

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- Published: 2024-12-16T12:36:06+00:00
- Author: Florian Saemann

Übernehmen die Großeltern (oder auch andere Angehörige) eine feste Rolle in der 
Betreuung der Enkel, kann die Erstattung der Fahrtkosten hierfür durch die Eltern
in der Einkommensteuererklärung der Eltern als Kinderbetreuungskosten abgezogen 
werden. Voraussetzung hierfür, wie finanzgerichtlich entschieden, dass ein „Betreuungsvertrag“
abgeschlossen wird, der u.a. die regelmäßige Betreuung regelt. Eine darüber hinausgehende
Vergütung ist nicht notwendig. Wichtig für die Großeltern: die Fahrtkostenerstattung
gilt als Auslagenersatz und muss nicht umgekehrt von den Großeltern versteuert werden.
