# E-Rechnung auch für Vermieter und Einspeisung bei PV-Anlagen relevant

- Link: https://saemann-team.de/e-rechnung-auch-fuer-vermieter-und-einspeisung-bei-pv-anlagen-relevant
- Published: 2024-12-30T16:39:40+00:00
- Author: Florian Saemann

Die ab 2025 geltenden Regelungen zur E-Rechnung gelten auch für Vermieter und Betreiber
von PV-Anlagen. Selbst wenn nur umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze (z.B. von Wohnungen)
erzielt werden oder nur einem Umsatzsteuersatz von 0% unterliegende Einspeisevergütungen,
liegt dennoch eine Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG vor. In der Folge sind auch
diese Personengruppen verpflichtet, ab 2025 E-Rechnungen empfangen zu können. Dies
heißt – über die Übergangsfristen hinaus – jedoch nicht zwingend, dass auch E-Rechnungen
erstellt und versandt werden müssen. Eine Vielzahl steuerfreier Umsätze, z.B. solche
aus Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG unterliegen nicht der Pflicht zur Versendung
von E-Rechnungen.
