# BFH stärkt Vermächtnisnehmer bei Erbschaftsteuer

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- Veröffentlicht: 2026-09-14T09:08:50+00:00
- Autor: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 entschieden, dass auch Vermächtnisnehmer
die volle Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG geltend machen
können.

Die Pauschale steht dem einzigen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber
in voller Höhe zu – selbst dann, wenn weitere Erben im Ausland leben und deren Erwerb
nicht der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Eine anteilige Kürzung ist nicht
zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich nur geringe oder gar keine 
entsprechenden Kosten angefallen sind.

Die Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit für Vermächtnisnehmer und verhindert,
dass Teile der gesetzlich vorgesehenen Pauschale ungenutzt verfallen.
