# BFH: Auch Verluste durch Untreue können Betriebsausgaben sein

- Link: https://saemann-team.de/bfh-auch-verluste-durch-untreue-koennen-betriebsausgaben-sein
- Veröffentlicht: 2026-09-21T07:51:00+00:00
- Autor: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (X R 21/23) klargestellt,
dass Verluste durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue grundsätzlich als Betriebsausgaben
berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass der Vermögensverlust objektiv
dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist.

Allein der Umstand, dass der Schaden durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt
den Betriebsausgabenabzug nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine sorgfältige 
Gesamtbetrachtung: Hätte auch ein fremder Mitarbeiter unter vergleichbaren Umständen
den Schaden verursachen können? Welche betrieblichen Kontrollmechanismen bestanden?
Und war das Geld nachweisbar betrieblichen Zwecken gewidmet?

Im konkreten Fall verwies der BFH das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung an das
Finanzgericht zurück. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer nachvollziehbaren
Dokumentation und angemessener interner Kontrollen – insbesondere bei hohen Barzahlungen.
