# Auch verbilligte Darlehen zwischen Angehörigen sind eine Schenkung/schenkungsteuerpflichtig

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- Published: 2025-02-12T07:00:00+00:00
- Author: Florian Saemann

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 31. Juli 2024 (II R 20/22) bestätigt, dass
auch der verbilligte Zinssatz in einem ansonsten ordnungsgemäß vereinbarten und 
durchgeführten Darlehen zwischen Angehörigen eine Schenkung darstellt. Der Bundesfinanzhof
zieht hierbei den marktüblichen Zinssatz zugrunde, den der Darlehensnehmer also 
für ein Darlehen bei der Bank bezahlt hätte.

Die Schenkung gilt dabei auch bei langfristig laufenden Darlehen im Zeitpunkt der
Darlehensauszahlung als gewährt, es wird also die Zinsersparnis der gesamten Darlehenslaufzeit
zusammengerechnet. Dies ist aus zwei Gesichtspunkten relevant: Zwischen Eltern und
Kinder beispielsweise sind oftmals die schenkungsteuerlichen Freibeträge bereits
ausgeschöpft, soweit Darlehen z.B. zwischen Geschwistern oder anderen Angehörigen
gewährt werden, ist der Freibetrag teilweise nur bei EUR 20.000 in 10 Jahren, was
in der Gesamtbetrachtung des Darlehens schnell ausgeschöpft sein kann und so dann
Schenkungsteuer entsteht.
